• Hallo kann ir jemand sagen wie weit die ATIS reicht , also wie viel km darf man weg sein und man hört sie immer noch? Möchte nähmlich Amaturefunker werden ,also Flugfunk abhören dürfen/können! (lisenz)


    Gruß Gregor!

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    Einmal editiert, zuletzt von Mrratasum ()

  • Ich glaub als Amateutfunker darf man das nicht...


    Und ich glaub, je größer der Flughafen, desto größer die Reichweite.

  • Zitat

    Original von Mrratasum
    Hallo kann ir jemand sagen wie weit die ATIS reicht , also wie viel km darf man weg sein und man hört sie immer noch? Möchte nähmlich Amaturefunker werden ,also Flugfunk abhören dürfen/können! (lisenz)


    Gruß Gregor!


    Hallo Gregor,


    Dein oben von mir zitierter Beitrag, hat mich eigentlich etwas verwundert.


    Eine Amateurfunklizenz ist kein Freibrief, Frequenzen abzuhören, auf denen man nichts zu suchen hat. Der Flugfunk z.B. stellt sich als nicht-öffentliches gesprochenes Wort dar, soll heißen, die Aussendungen sind nicht an alle gesendet und dürfen somit nicht von unbefugten Leuten (auch nicht von Funkamateuren) abgehört werden - gleiches gilt ebenfalls für den Polizeifunk und den Feuerwehrfunk. Ich selbst bin lizenzierter Funkamateur und seit 15 Jahren Mitglied in der frewilligen Feuerwehr. Zielgerichtet darf selbst ich nicht den Feuerwehrfunk abhören. Du begehst bereits einen Gesetzesverstoß, wenn Du anderen auch nur mitteilst, dass Du z.B. den Feuerwehrfunk mithörst. Die evtl. Weitergabe von Gesprächsinhalten an Dritte will ich erst garnicht ansprechen.
    Aussendungen im Amateurfunkbereich sind an alle gerichtet. Diese darf jeder hören. Nur zum Senden muss man die erforderlichen Lizenzprüfung machen.


    Dieses Thema wird auch heute noch ausgiebig im Amateurfunk-Lizenzprüfungen im Teil Kenntnisse von Vorschriften behandelt und abgefragt.


    Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folgen haben. Es geht hier nicht mehr um nur 100 Euro. Die Messlatte dafür kann wesentlich höher liegen. Entsprechende Sachverhalte sind im Strafgesetzbuch verankert.


    Ich hoffe, Dir ein wenig Aufklärung geben zu können.


    Nichts für ungut... :P



    Gruß
    Marcus, B747Pilot

  • Zitat

    Original von Mrratasum
    Mann kann ne Lisez machen! Ok Holger darf es weil er Controller war!


    Nein, auch Holger darf es nicht, solange er nicht offiziell in dem Moment als ATC eingesetzt ist. Beruflich ja, aber privat nein. Deswegen musst Du ja auch als Privatpilot eine Flugfunklizenz machen.



    Gruß
    Marcus, B747Pilot

  • Achjaaa... Funken, das macht mein Onkel ja auch schon sehr lange.
    Er macht das manchmal auch mit Satelliten, dann bekommt er ein akustisches Signal, wenn sich ein Satellit in seiner Nähe befindet
    und kann dann praktisch in die ganze Welt funken.


    Hochinteressant! So interessant, dass ich unbedingt mal selber funken wollte. Mein Onkel war dann so nett und hat mir ein richtig komplexes Funkgerät zu Weihnachten geschenkt.
    Das müsst ihr euch so vorstellen, wie der Autopilot in einer Boeing 737. :D
    Mit vielen Knöpfen und Schaltern.


    Meine Mutter hat sich dann echt bedankt, als er bei uns im Garten eine Angel mit Kabel versehen hingestellt hat - als Antenne. 8)
    Jedenfalls ist er auch der Einzige, den ich kenne, der in seinem Auto statt einem Radio ein Funkgerät mit extra Antenne auf dem Dach verbaut hat. Obwohl: eine kenne ich da doch noch: seine Frau. Damit kommunizieren sie dann abends immer auf der Heimfahrt nach der Arbeit.


    Wir sollten den Therad in den Hangar Talk verschieben und ihn Funkerstorys nennen. :D


    Gruß, Pätrick

  • Grundsätzlich kann ich den Funk, egal welcher völlig legal abhören!


    Aber ich darf das gehörte nur zu privaten Zwecken benutzen und keine Vorteile daraus ziehen, insbesondere berufliche.


    D.h. ein Zeitungsreporter kann durchaus den Polizeifunk abhören, aber das gehörte nicht als Vorteil nutzen. Zumindest nicht so auffällig, dass er vor der Polizei am Tatort eintrifft.


    Will ich aber aktiv am Funkverkehr teilnehmen, so brauche ich eine Lizenz und zwar immer passend zu dem betreffenden Aufgabenfeld.


    Also Amateurfunker ihre Lizenz, Luftfahrzeugführer eine Flugfunksprechzeugnis,
    Polizei oder Soldaten eine Genehmigung ihrer Dienststellen usw.


    Also immer ran an das ATIS sofern Du einen Empfänger hast. ATIS wird übrigens über ein VOR versendet und die Reichweite ist je nach Flughöhe. Am Boden sollte es aber zw. 10 u. 20 km reichen, je nach Standort und Bedingungen.

    Viele Grüße
    Lutz
    (Chopperman)






    Fliegen erhält jung, aber nur wenn man alles richtig macht! :thumbup:

  • Ok , also ich darf nur halt nix sagen und keine Vorteile draus ziehen?! Gut danke Lutz! Braucht man den ne Lizens um abhören zu dürfen , oder einfach Funkgerät/Empfänger kaufe und loslegen?


    Gregor!

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  • Auf jeden Fall solltest du darauf achten, dass das Funkgerät auch diesen Bereich unterstützt, also 108 Mhz bis 130 Mhz.

  • also wie ich schon geschrieben habe, nur zum Funken braucht man eine Lizenz, nicht aber zum abhören.


    Das Frequenzband geht von 108 Mhz - 136 Mhz

    Viele Grüße
    Lutz
    (Chopperman)






    Fliegen erhält jung, aber nur wenn man alles richtig macht! :thumbup:

  • Ok , vielleicht bin ich nen bisschen schwer von Begriff aber ich könnte mich zum beispiel in den Funkverkehr von EDDK_TWR einhaken und einfach zuhören!?


    Gregor!

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  • Du kannst doch auch einfach im Internet den Flugfunk abhören ... ;)

    Three greens and happy landings! ;)


    Typerating: A318-321 (seit 2010; erst Wilco, dann Airbus X Extended), MD-11 (seit 2012; PMDG), B757-200 (2012, im Jahr 2013 Typerating entzogen; JustFlight)

  • Man kann im Internet auch deutsche Flughäfen hören, allerdings werden IP Adressen mitgeloggt, das ist ziemlich heikel.

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