Beiträge von klinge1985

    Meines Wissens kannst du die Flieger nicht selbst in die Lüfte schwingen, diese Programme sind einzig dazu da, den AI-Traffic auf deinem Flusi interessanter zu gestalten. Ich fliege selbst mit World of Ai und bin sehr zufrieden, wie ich bemerkt habe, fügt WoAi eigenständig Flugzeuge aus meiner Bibliothek mit hinzu, das bedeutet, wenn du dir einen Flieger als Freeware oder Payware zulegst fügt ihn WoAi zum Ai-Traffic mit hinzu!

    Bitte lieber Kevin achte auf Satzzeichen und Groß/Kleinschreibung, damit wir deine Fragen auch richtig verstehen können. ;)


    Die Flieger sind nicht auf die USA beschränkt, es kann sein das du eine United Airlines Maschiene auch am (Bsp:Frankfurter Flughafen) zu stehen hast!

    Zitat

    Gibt es eigentlich eine Möglichkeit das Flugzeug komplett "aus" zu
    spawnen? Wenn ich einsteige sind beispielsweise immer die Triebwerke
    etc. an...

    Als erstes startest du einen Flug, nimmst dir am besten eine Cessna, stellst alle Schalter auf off und speicherst diesen Flug.
    Beim Laden gibt es ein Kästchen mit der Bezeichnung:" Als Standardflug definieren", du wählst deinen gespeicherten Flug aus und aktivierst dieses Kästchen. dann sollte du bei jedem Flug im Cold&Dark Modus starten!! :thumbup:

    Hi Petra, wenn ich mit Microsoft´s "Super" ATC fliege, und mich meinem Ziel nähere, warte ich mit der Aktivierung des APP-Schalters bis ich vom Lotsen aufgefordert werde in den Endanflug zu gehen (z.B."LH458-turn right, heading 090, descend and maintain 3000, if you have contact with the Localizer contact Tower on 127.50"). Dann gehe ich gemütlich auf den geforderten Kurs und Höhe, aktiviere meinen APP-Schalter (habe natürlich schon vorher die ILS-Frequenz der entsprechenden Landebahn in Nav1 geloggt) und achte darauf ob mein Heading und Altitute Schalter am Autopiloten automatisch ausgehen, dann musste du dich nur um die entsprechende Klappenstellung kümmern und die Geschwindigkeit regeln. :D

    Hi, zu deinem Triebwerksausfall bei Schwierigkeitsgrad Mittel. Es könnte daran liegen das die Triebwerke beim Beschleunigen auf über 100% N1 gehen und damit die Triebwerke beschädigen(Überlastung), deshalb bin ich auch des öfteren wie ein Zementsack vom Himmel geplumst :D ! Mein Rat: Schwierigkeit auf einfach oder darauf achten das die Triebwerke nicht über 100% N1 laufen!

    Auch ich hatte so meine Probleme mit den Hubi´s am Anfang, aber mit ein wenig Übung hat man dann schnell den "Bogen" raus. Ein Tipp: Vorsichtige Schubänderungen bewirken eine Menge!! Dann kann man sogar im Schwebeflug dem Tower-Controller bei der Arbeit zusehen, nicht wahr Pätrick!! ;)

    Hi , zu diesem Thema hatten wir schon einen Thread eröffnet, unter Real Environment Xtreme2! :D


    P.s. Es lohnt sich

    Zitat

    § 1 Allgemeines (1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen, vom Bundesamt für Post und Telekommunikation oder vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung von der Deutschen Bundespost oder der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten oder anerkannten Flugfunkzeugnisses. (2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes 1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D betrieben werden; 2. bei Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden; 3. bei Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden 4. bei Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden; 5. nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 dieser Verordnung.

    und


    Zitat

    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen 1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. 3§ 88 Abs. 4 gilt entsprechend. 4Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.